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Presse
01.02.2012, 16:00 Uhr | Märkische Allgemeine / Frank Pawlowski Übersicht | Drucken
Gericht hebt Satzung auf
Eichwalder klagt erfolgreich gegen Wasserverband / Rechtsstreit um Altanschlüsse geht weiter


KÖNIGS WUSTERHAUSEN - Das Verwaltungsgericht Cottbus hat die Beitragssatzung des Königs-Wusterhausener Wasserverbandes MAWV für unwirksam erklärt (Aktenzeichen VG 6 K 317/11). Der Verband legte umgehend Berufung beim Oberverwaltungsgericht ein, damit ist das jetzige Urteil noch nicht rechtskräftig.


Der Eichwalder Siegfried Schreiber hatte gegen den umstrittenen Altanschließer-Beitrag geklagt, den der Verband für Wasseranschlüsse aus der Zeit vor dem 3. Oktober 1990 erhebt. Schreibers Schwiegersohn, der Eichwalder CDU-Chef Christian Ehmke, formulierte den Einspruch gegen den Bescheid mit. Für ihn ist das Urteil ein „Paukenschlag“ und „mehr als eine Ohrfeige“ für den Wasserverband. „Da wird ausgeführt, dass die gesamte Berechnung willkürlich ist und insbesondere die Besitzer kleiner Häuser massiv benachteiligt werden.“

Dagegen machte Verbandsvorsteher Wolf-Peter Albrecht deutlich, dass der Richterspruch sich nicht gegen den Altanschließerbeitrag richte. Vielmehr sei die Berechnung des „Vollgeschossmaßstabes“ beanstandet worden, mit dem der Verband zusätzliche Geschosse im Haus auf den Anschlussbeitrag anrechnet. „Der Richter meint, unser Wert ist zu niedrig angesetzt“, sagte Albrecht.

Richter Thomas Jacob vom Verwaltungsgericht Cottbus bestätigte das gestern. „Der Kläger hat Recht bekommen, aber nicht in dem Punkt, den er beklagt hat.“ Er verweist auf die Urteilsbegründung, in der es abschließend heißt: „Auf die vom Kläger angeführten Argumente hinsichtlich des Beitragssatzes, der Heranziehung von sogenannten Altanschließern und der Verjährung“ komme es nicht mehr an.

Siegfried Schreiber hatte unter anderen betont, die Erhebung von Anschlussbeiträgen wie in seinem Fall „mehr als 50 Jahre nach dem Anschluss“ verstoße gegen den „Grundsatz von Treu und Glauben und verletze den Gleichheitsgrundsatz“. Das Kommunalabgabengesetz, auf dessen Grundlage die Bescheide erhoben wurden, nennt er in seiner Klage „verfassungswidrig“.

Dass der Rechtsstreit nun vor dem Oberverwaltungsgericht weitergeht, schreckt Christian Ehmke nicht ab. „Wir gehen davon aus, dass alle Bescheide, gegen die Einspruch eingelegt wurde, vom MAWV aufgehoben werden müssen.“ (


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