Bundesgerichtshof weist Klage von Altanschließern zurück

01.07.2019

Der Bundesgerichtshof kam in einem Urteil in Sachen Altanschließer zur Auffassung, dass die Bescheide nicht rechtswidrig gewesen seien und widerspricht damit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Björn Lakenmacher, äußerte Verständnis für den Unmut zehntausender Betroffener. „Das Urteil hinterlässt nur Verlierer

Die Altanschließer, die sich betrogen fühlen und den Rechtsstaat, in den das Vertrauen schwindet. Es ist für den Bürger nur schwer nachvollziehbar, warum Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof zu solch unterschiedlichen Auffassung kommen können. Es ist zu erwarten, dass die Hängepartie nun weitergehen wird. Ich kann mir kaum vorstellen, dass sich das Bundesverfassungsgericht nicht noch einmal mit dem Thema beschäftigen muss.“ Lakenmacher forderte, die Altanschließer mit dieser Situation nicht alleine zu lassen. „Klar ist, dass das Chaos um die Altanschließerbeiträge heute nicht kleiner geworden ist. Da dürfen wir uns nicht wegducken. Die Politik steht mehr denn je vor der schwierigen Herausforderung für Rechtsfrieden zu sorgen. Das Land sollte die Zweckverbände dabei unterstützen, auf die Altanschließer zuzugehen und mit Vergleichslösungen einen Ausweg aus dieser verfahren Situation zu finden.“