Hinterbliebenenversorgung für im Einsatz verstorbene Retter zu verbessern

15.03.2018

In Reaktion auf den dramatischen Tod zweier Feuerwehrkameraden hatte der Landtag im vergangenen Jahr beschlossen, die Hinterbliebenenversorgung für im Einsatz verstorbene Retter zu verbessern

Heute hat die Landesregierung bekannt gegeben, dass rückwirkend zum 1. Januar 2017 Angehörige bis zu 60.000 EURO Soforthilfe erhalten sollen. Das ist ein wichtiger erster Schritt. Eine Unfallversicherung für angestellte und ehrenamtliche Rettungskräfte fehlt aber noch, da muss die Landesregierung zügig nachbessern.