Polizeigesetz in Brandenburg: CDU fordert erneut grundlegende Überarbeitung

TAGESSPIEGEL vom 21.03.2023

Ein Evaluationsbericht macht deutlich, dass das märkische Polizeigesetz hinter denen anderer Länder zurückbleibt. Doch die Kenia-Koalition liegt in vielen Details über Kreuz.

Es geht um die Überwachung von Messenger-Diensten, die Bodycam für Polizisten und die Online-Durchsuchungen. Einmal mehr hat Brandenburgs CDU-Landtagsfraktion am Dienstag eine grundlegende Überarbeitung des Polizeigesetzes des Landes gefordert. Anlass dafür ist ein Evaluationsbericht, der dem Landtag in der vergangenen Woche zuging: Er macht deutlich, dass das geltende Brandenburger Polizeigesetz etwa bei Online-Durchsuchungen und Telekommunikationsüberwachungen hinter den Gesetzen anderer Bundesländer zurückbleibt.

„Das Brandenburger Polizeigesetz ist nicht mehr zeitgemäß“, sagt der CDU-Innenpolitiker Björn Lakenmacher, der vor seiner politischen Karriere selbst als Kriminalbeamter beim Bundeskriminalamt arbeitete. „Dies gilt vor allem unter dem Blickwinkel terroristischer Gefahren.“ Lakenmacher verwies darauf, dass das Bundesverfassungsgericht die so genannte „Quellen-TKÜ“ zweimal für rechtmäßig erklärt habe. In Brandenburg seien rund 70 Gefährder bekannt, die überwacht werden müssten und eine andere Gefährderansprache als bisher benötigten. „Auch die Einreise von Flüchtlingen stellt eine Gefahr dafür dar, dass aktive ehemalige Mitglieder terroristischer Organisationen miteinreisen könnten.“

Koalition uneins
Doch der Koalitionsvertrag schließt eine Überarbeitung des Brandenburger Polizeigesetzes eigentlich aus. Bislang konnten sich die Brandenburger Koalitionspartner nur auf wenige Maßnahmen zum Schutz vor häuslicher Gewalt verständigen. „Im Bereich der inneren Sicherheit gibt es zwischen CDU und Grünen unterschiedliche Positionen“, sagte CDU-Fraktionschef Jan Redmann am Dinestag. „Mir wäre es aber am Liebsten, wenn die Dinge so schnell wie möglich angepackt werden.“ Der Evaluationsbericht zeige, dass eine grundlegende Reform des Polizeigesetzes nötig sei. Sollte es in dieser Legislaturperiode nicht gelingen, sei dieses Thema sicher eines, „worüber wir uns auch im Wahlkampf unterhalten werden.“ In der nächsten Legislaturperiode werde es dann unumgänglich sein, das Gesetz grundlegend zu reformieren.

Diese Forderung kann Redmann aufstellen – denn dass es nach der nächsten Landtagswahl eine Fortsetzung der Kenia-Koalition in Potsdam gibt, ist keinewegs ausgemacht. Sollte es dem am Wochenende für das Amt des CDU-Landesvorsitzenden kandidierenden Wittstocker gelingen, seine Partei 2024 wieder auf über 20 Prozent der Wählerstimmen zu führen, wäre auch ein bloßes schwarz-rotes Bündnis ohne Beteiligung der Grünen denkbar. Und die SPD hatte sich schon in der vorigen Legislaturperiode, unter dem damaligen Innenminister Karl-Heinz Schröter, für eine Verschärfung des Polizeigesetzes ausgesprochen, war aber an den mitregierenden Linken gescheitert.

Grüne fordert anderen Fokus von CDU
SPD-Fraktionschef Daniel Keller verwies am Dienstag darauf, dass die vorliegenden, geplanten Änderungen am Polizeigesetz nach einem längeren Diskussionsprozess in der Koalition zu Stande gekommen seien. „Es gibt manche Punkte, die mit den Grünen einbar sind – und alle anderen sind es eben nicht“, so Keller. Grünen-Fraktionschef Benjamin Raschke sagte am Dienstag, man plane keine weitergehende Änderung des Polizeigesetzes. „Wir konnten die CDU überzeugen, dass das kein gutes Thema ist“, sagte Raschke. „Bald ist der CDU-Parteitag, dann wird es um dieses Thema wieder ruhiger werden.“ Im Übrigen erwarte man, dass die CDU zunächst Dinge etwa aus dem Bereich Verkehr abarbeite, bevor sie einen weiteren Anlauf beim Polizeigesetz unternehme.