Rot-Rot hält an Steuererhöhung fest

31.03.2018

Brandenburgs Finanzminister will Grunderwerbsteuer unverändert lassen.

Brandenburgs Finanzminister Christian Görke (Linke) will trotz eines erneuten Haushaltsüberschusses an der zu Beginn der Legislaturperiode vorgenommenen Erhöhung der Grunderwerbsteuer festhalten.

Da Brandenburg seine Steuern nur zu 70 Prozent selbst erwirtschaftet, sei man weiter auf Unterstützung von außerhalb angewiesen, sagte Görke auf RUNDSCHAU-Nachfrage. Entsprechend sei es auch geboten, dass Brandenburg die eigenen Einnahmemöglichkeiten nutzt, wie es bei der Grunderwerbsteuer geschieht. Doch tatsächlich betrugen die Einnahmen aus der Grunderwerb­steuer 2017 rund 385,1 Millionen Euro – würde das Land Brandenburg also keinen einzigen Euro aus der Grunderwerbsteuer erzielen, könnte Finanzminister Görke, der am Dienstag bekanntlich ein Steuerplus von 460 Millionen Euro verkündete, immer noch ein Plus vermelden. Und die höheren Einnahmen durch die Anfang der Legislaturperiode vorgenommene Grunderwerbsteuererhöhung betrugen nach Angaben des Finanzministeriums rund 85 Millionen Euro. Also rund ein Prozent der gesamten Steuereinnahmen des Landes. Für den einzelnen Häuslebauer dagegen kann die Grunderwerbsteuer durchaus ins Gewicht fallen: Wer etwa in Ortrand, das direkt an der Landesgrenze von Brandenburg zu Sachsen liegt, für 250 000 Euro ein Eigenheim erwirbt, muss 16 250 Euro Steuern zahlen, denn in Brandenburg beträgt der Hebesatz für diese Steuer 6,5 Prozent. Wer es auf sächsischer Seite in Großenhain tut, muss nur 8715 Euro zahlen – denn in Sachsen beträgt der Hebesatz der Grunderwerbsteuer nur 3,5 Prozent. Weniger deutlich, aber immer noch spürbar, ist der Unterschied an der Landesgrenze im Norden: Wer in Wittenberge oder Prenzlau für 250 000 Euro Eigentum erwirbt, muss 16 250 Euro zahlen – in Mecklenburg-Vorpommern, also in Ludwigslust oder Pasewalk, würden nur 12 500 Euro anfallen. Denn in Mecklenburg-Vorpommern beträgt der Hebesatz nur fünf Prozent. So, wie es auch zu Beginn der Legislaturperiode in Brandenburg war. „Die Grunderwerbsteuer in Brandenburg ist gerade für junge Familien, die sich eine Zukunft in den eigenen vier Wänden aufbauen wollen, eine starke Belastung“, sagt deswegen der CDU-Finanzpolitiker Sven Petke. „Brandenburg ist auf diese erhöhte Steuer jedoch gar nicht angewiesen.“ Trotzdem weigere sich die Landesregierung, Brandenburger Familien wieder zu entlasten und die Steuererhöhung zurückzunehmen. „Deswegen haben wir uns dafür eingesetzt, dass die neue Bundesregierung einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer einführt und damit junge Familien entlastet“, so der Landtagsabgeordnete. „So schützen wir vor den unfairen Belastungen, die durch die rot-rote Finanzpolitik in Brandenburg entstanden sind.“