Schimke/Lakenmacher: Chris Halecker muss sein Amt zur Verfügung stellen

14.09.2018

Die Bundestagsabgeordnete Jana Schimke sowie der Landtagsabgeordnete Björn Lakenmacher fordern den Vize-Landrat und ersten Beigeordneten des Landkreises Dahme-Spreewald Chris Halecker dazu auf, sein Amt unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Alternativ muss Landrat Loge ihn unverzüglich suspendieren.

„Um einen weiteren Schaden vom Landkreis Dahme-Spreewald sowie seinem Amt abzuwenden, sollte Chris Halecker die Konsequenzen aus seinem Fehl-verhalten und der damit verbundenen Verurteilung ziehen und sein Amt freiwillig zur Verfügung stellen. Es ist bereits jetzt ein enormer Vertrauensschaden gegenüber der Bevölkerung eingetreten. Als zuständiger Beigeordneter für das Bauordnungsamt und damit für die Beachtung von Recht und Gesetz, kann er keine Autoritäts- und Vorbildfunktion mehr darstellen, weder für Bürger noch für Mitarbeiter seines Dezernates. Eine Vorstrafe ist mit  dem Aufgabenbereich eines Beigeordneten  nicht vereinbar. Dies vor allem auch deshalb nicht, weil Halecker innerhalb der Kreisverwaltung sensible Projekte wie den BER betreut. Soweit Halecker sein Amt nicht selbst zur Verfügung stellt, ist Landrat Stephan Loge nun in der Pflicht und muss Halecker unverzüglich von seinem Amt suspendieren“, so Jana Schimke.

Björn Lakenmacher sagt: „Dass Chris Halecker über Jahre hinweg politische Verantwortungsträger im Unklaren ließ, hat auch deren Vertrauen stark erschüttert. Es zeigt sich hier eine systematische Verhaltensweise, die ihn zur Ausübung eines solchen Amtes disqualifiziert. Es ist davon auszugehen, dass das Vertrauensverhältnis zwischen dem Landrat und seinem Beigeordneten derart nachhaltig zerrüttet ist, dass eine weitere Amtsausübung allein deshalb unmöglich sein dürfte.“

Zum Hintergrund:

Der Vize-Landrat und erste Beigeordnete des Landkreises Dahme-Spreewald Chris Halecker (Die Linke) wurde am Montag, den 10. September 2018, zu ei-ner Geldstrafe in Höhe von 34.500 € durch das Amtsgericht Fürstenwalde verurteilt. Der Strafbefehl ist bisher noch nicht rechtskräftig.

Als Vorsitzender der Landesrettungsschule Brandenburg soll Chris Halecker in den Jahren 2015 und 2016 rund 6.700 € vom Vereinskonto für private Zwecke veruntreut haben. Im April 2016 wurde Chris Halecker durch den Kreistag von Dahme-Spreewald zum ersten Beigeordneten gewählt.

Da sich die Geldstrafe in Höhe von 34.500 € aus 150 Tagessätzen zusammensetzt, wird diese Strafe nach § 32 Bundeszentralregistergesetz in das Führungszeugnis von Chris Halecker eingetragen. Bei Rechtskraft