Zugeständnisse bei der Schleierfahndung

14.08.2018

Innenminister will nach Druck des Koalitionspartners geplantes Polizeigesetz entschärfen.

Nach erheblichem Widerstand des Koalitionspartners Die Linke und der Datenschutzbeauftragten Dagmar Hartge will Brandenburgs Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) sein geplantes Polizeigesetz entschärfen. „Ich kann mir etwa vorstellen, dass wir die Schleierfahndung im Gesetz präzisieren und ganz genau benennen, an welchen Durchgangs- und Transitstraßen sowie Raststätten die Identitätsfeststellungen und Durchsuchungen möglich sein sollen“, sagte Schröter im Medienbericht zufolge. – Quelle:

Bislang sind solche Kontrollen nur in der Grenzregion erlaubt. Sie sollten nach Schröters erstem Entwurf auf das ganze Land ausgedehnt werden können. Schröter besteht aber darauf, dass die Polizei künftig nicht nur Telefonate überwachen, sondern auch Messengerdienste auswerten können soll. „Es geht nicht um jeden x-beliebigen WhatsApp-Verkehr“, betonte Schröter. „Es geht um die Abwehr schwerster Straftaten unter strengen Voraussetzungen.“ Außerdem hätten die Eingriffe „fast überall“ einen Richtervorbehalt. Künftig sollen auch elektronische Fußfesseln oder Aufenthaltsvorgaben für Terrorverdächtige zum Einsatz kommen. Wenn aus Sicht der Polizei die unmittelbare Gefahr einer Straftat besteht, können Verdächtige in Gewahrsam genommen werden: Dieser dauert längstens 24 Stunden, kann aber durch den Beschluss eines Richters künftig auf bis zu zwei Wochen ausgedehnt werden. Mit einer weiteren richterlichen Entscheidung ist dann ein Gewahrsam für Terrorverdächtige von bis zu einem Monat möglich. Brandenburgs Linken-Chefin Anja Mayer hatte nach dem Bekanntwerden des Gesetzentwurfs von massiven Eingriffen in die Freiheitsrechte der Bürger gesprochen und eine Ablehnung des Gesetzes signalisiert. Auch Hartge warnte vor schwer wiegenden Eingriffen in die Grundrechte. Der Gesetzentwurf soll im September im Kabinett beraten werden. Scharfer Widerspruch gegen mögliche Zugeständnisse kam von der oppositionellen CDU-Fraktion. „Bei einer genauen Bezeichnung der Strecken und Rasthöfe stellt sich die organisierte, grenzüberschreitende Kriminalität darauf ein und kann sich Ausweichstrecken überlegen“, meinte der innenpolitische Sprecher Björn Lakenmacher. Die Ausweitung der Schleierfahndung auf das ganze Land „sei durch und durch rechtsstaatlich“, so Lakenmacher. „Wer einen handlungsfähigen Rechtsstaat will, der muss der Polizei auch die Instrumente in die Hand geben, um den gestiegenen Anforderungen bei der Terrorbekämpfung und organisierter Kriminalität zu begegnen.“